Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2015 - 5 Sa 121/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 Abs 2 KSchG, § 626 Abs 1 BGB, § 8 TzBfG
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Arbeitszeit - IWW
§ 626 BGB, § ... 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG, § 11 TVöD, § 8 Abs. 5 TzBfG, § 102 BetrVG, § 8 TzBfG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 8 Abs. 2 TzBfG, § 150 Abs. 2 BGB, § 150 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 150 BGB, § 91 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltensbedingte Kündigung bei Nichteinhaltung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit aufgrund irriger Annahme einer Teilzeitvereinbarung
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Verhaltensbedingte Kündigung: Nichteinhaltung Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbedingte Kündigung bei Nichteinhaltung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit aufgrund irriger Annahme einer Teilzeitvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilzeit statt Vollzeit - und die fingierte Zustimmung des Arbeitgebers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Teilzeitantrag muss bestimmt genug gestellt werden
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 25.03.2014 - 1 Ca 423/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2015 - 5 Sa 121/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2015 - 5 Sa 121/14
Es liegt insoweit kein Unterschied zur Mitbestimmung bei der außerordentlichen Kündigung vor (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 -).
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.10.2021 - 8 Sa 516/18
Eingruppierungsgerechte Vergütung - Schadensersatz - Rückkehrrecht - schädigendes …
- 2 Ca 1198/13 - in dem diesem Verfahren vorhergehenden Prozess der Klägerin gegen die Beklagte stellte das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt mit Berufungsurteil vom 28.09.2016 - 5 Sa 121/14 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen fest, "dass die Beklagte verpflichtet war, der Klägerin die Rückkehr aus dem Jobcenter in die Verwaltungsstruktur zu ermöglichen und die Klägerin in der Verwaltungsstruktur zu beschäftigen." Zur Begründung führte die erkennende Kammer aus:.Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat in dem Klageverfahren der Prozessparteien - 5 Sa 121/14 - durch Urteil vom 28.09.2016 festgestellt, "dass die Beklagte verpflichtet war, der Klägerin die Rückkehr aus dem Jobcenter in die Verwaltungsstruktur zu ermöglichen..."und hierzu auf Seite 20 der Entscheidungsgründe unter 4.1.3.
Die Klägerin war nicht gehalten, den Schadensersatzanspruch bereits vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht - 5 Sa 121/14 - geltend zu machen.
- LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
Stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 …
bb) Der Kläger hat seine Arbeitsleistung auch beharrlich, d.h. bewusst in Kenntnis aller Umstände, verweigert (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall bei Streit um die Reduzierung der Arbeitszeit LAG Mecklenburg/Vorpommern 29. Mai 2015 / 5 Sa 121/14 / Rn. 56, Juris).